Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Kurzbeschreibung

Bauleitplanung:
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 hat die Gemeinde Ovelgönne die Grundlage zur Errichtung von 4 Windenergieanlagen zur Erweiterung des vorhandenen Windparks Oldenbroker Feld geschaffen.
Als Grundlage des hier beantragten Windenergieanlagenstandortes dient die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3. Die Antragsstellerin beabsichtigt im Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 entsprechend der Zweckbestimmung eine Windenergieanlage (WEA 3) zu errichten.

Windenergieanlage:
Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 3,3/3,45 MW, einen Rotordurchmesser von 112 m, eine Nabenhöhe von 140 m und eine Gesamthöhe von 196 m auf. Die vorgesehene Bauwerkshöhe erfordert standardmäßig eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, hier besteht die Möglichkeit auf Antrag bei der DFS eine bedarfsgerechte Befeuerung zu betreiben. Die Windenergieanlage wird entsprechend der hier eingereichten Unterlagen betrieben. Betriebseinschränkungen, die sich aufgrund der hier eingereichten Unterlagen und Gutachten ergeben, können über die Programmierung der Anlagensteuerung umgesetzt werden.
Der antragsgegenständliche Windenergieanlagenstandort liegt auf nachfolgend benanntem Flurstück:
WEA-Nr. 3
WEA- Typ: Vestas V 112
Leistung [MW] 3,3/3,45
Koordinaten UTM (ETRS98): Rechtsw. 32.459.091; Hochw. 5.902.357
Gemarkung: Oldenbrok
Flur (Fl.): Fl. 14
Flurstück: 23

Fundamentbau:
Für die Gründung der Windenergieanlage wurde auf der Grundlage eines Bodengutachtens eine statische Berechnung mit allen erforderlichen Ausführungsplänen erstellt. Aufgrund der vor Ort festgestellten Bodenverhältnisse ist das Fundament mit einer Einbindetiefe von rund 3,0 m unter GOK geplant. Für das Fundament werden zunächst Betonpfähle mit einer Länge von bis zu 19,0 m in den Untergrund eingebaut. Nachdem die Pfähle erstellt sind wird die Baugrube ausgehoben und eine stabilisierende Schicht aus Natursteinschotter eingebaut. Auf dem Schotter wird dann eine Betonsohle zur Aufnahme des Frischbetondrucks erstellt. Auf dieser Betonsohle werden dann alle erforderlichen Arbeiten zur Herstellung des Fundamentes ausgeführt. Nach der Herstellung des Fundamentes wird dieses mit Aushubboden bis zur Oberkante des Turmflansches in einer Böschungsneigung von 1:5 angefüllt. Für die Erdarbeiten ist diesem Antrag ein Aufgabenheft zur Bodenkundlichen Baubegleitung beigefügt. Die Arbeiten werden entsprechend diesem Aufgabenheft ausgeführt.

Erschließung (Wegebau):
Zum Erreichen der Windenergieanlage soll - um die Eingriffe in die Landschaft
möglichst gering zu halten und zudem eine Beantragung weiterer Abfahrten von der
Bundesstraße B212 zu vermeiden - die für den Bestandspark bereits bestehende
Zuwegung (abgehend von der B212 gegenüber der Hofzufahrt Linebroker Str. 13/15)
genutzt werden. Ausgehend von der bestehenden Zuwegung wird die zur Errichtung
vorgesehene Windenergieanlage erschlossen. Es ist für die Erschleißung dieses
Standortes nicht erfoderlich neue Wege auf privaten Ländereien anzulegen.
Alle Wege zur Erschließung sind in einer Breite von ca. 4,50 m und mit einem
Kurvenradius von 50,0 m ausgebaut. Es wird erforderlich für die bestehenden Wege
Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit zu ergreifen. Dies ist für die
Wegeabschnitte erforderlich, die bis lang noch nicht für den Schwerlastverkehr
ausgebaut sind.
Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die
Herstellung einer Kranstellfläche sowie weiterer Lager- und Montageflächen
erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei – wie der Wegebau – jedoch in einer
verstärkten mit Geogittern bewehrten Schottertragschicht hergestellt. Die bewehrte
Schottertragschicht ist so bemessen, dass die auftretenden Kranlasten auf den
Baugrund übertragen werden. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen
erfolgt mittels geeigneter Metallplatten und wird nach der Errichtung der
Windenergieanlage wieder zurückgebaut. Hierdurch wird bewirkt, dass die versiegelten
Flächen auf ein Minimum beschränkt werden.

Netzanschluss und parkinterne Kabelbaumaßnahmen:
Der Anschluss an das öffentliche Verteilnetz erfolgt am Umspannwerk in Brake. Hierzu
wurden bereits für die in Betrieb befindlichen Anlagen eine Mittelspannungsanlage von
der Übergabestattion im Windpark bis zum Umspannwerk in Brake aufgebaut. Ebenfalls
auf Mittelspannungsebene wird die Windenergieanlage an die Übergabestation im
Windpark angebunden. Parallel zum Mittelspannungsnetz sind Datenleitungen (z. B.
LWL) für die Regelung der Windenergieanlagen verlegt. Für die hier beantragte
Windenergieanlage wird eine entsprechende Datenleitung parallel zum
Mittelspannungskabel zwischen der Übergabestation und der Windenergieanlage
verlegt. Die Verlegung der Mittelspannungskabel erfolgt entsprechend der
maßgeblichen Vorschriften (u. a. VDE-Richtlinien). Alle in Anspruch genommenen
Flächen sind privatrechtlich gesichert.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Wesermarsch, Niedersachsen
Untere Immissionsschutzbehörde

Poggenburger Straße 15
26919 Brake
Deutschland

E-Mail: uib@wesermarsch.de
Telefon: 04401 927-349
Fax: 04401 927-373

Verfahrensschritte

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

20.11.2018 - 20.11.2018

Informationen zum Erörterungstermin

OF V WEA 3 Bekanntmachung ( OF V WEA 3 Bekanntmachung.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

27.08.2018 - 27.09.2018

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung Oldenbroker Feld V, WEA 3 ( Bekanntmachung Oldenbroker Feld V, WEA 3.pdf )