Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Schlamann Kalksandsteinwerk GmbH hat die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses nach § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für den betriebenen Sandabbau in der Gemarkung Lemke, Gemeinde Marklohe, auf dem Flurstück 15 der Flur 9 beantragt. Die Änderung betrifft die Rekultivierungsplanung auf ca. 2,5 ha Fläche in der Nordostecke der Antragsfläche.

1,1 ha Rekultivierungsfläche gehen durch eine Überplanung mittels Bebauungsplan für die Erweiterung der Betriebsfläche verloren. Auf 1,4 ha Fläche wird die Rekultivierung überplant, wobei die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Biotoptypen auch die Grundlage der geänderten Rekultivierungsplanung bilden. Auf der Fläche nicht zu leistende Kompensation wird extern vorgenommen und/oder durch Ersatzgeldzahlung ausgeglichen.

Für das Vorhaben ist gemäß §§ 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 und § 7 sowie Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG in Verbindung mit §§ 1, 2 und Anlage 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) eine Allgemeine Vorprüfung gemäß Anlage 3 zu § 7 UVPG durchzuführen.

Die Allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass unter Berücksichtigung der Kriterien in Anlage 3 UVPG mit der veränderten Rekultivierungsplanung und den Kompensationsleistungen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind.

Die Bekanntgabe dieser Feststellung ist gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Nienburg, 27.08.2020

Landkreis Nienburg/Weser
Der Landrat
Fachdienst Wasserwirtschaft
Im Auftrag
Wehr

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Nienburg/Weser, Niedersachsen
Fachdienst Wasserwirtschaft

Kreishaus am Schloßplatz
31582 Nienburg
Deutschland

E-Mail: wasser@kreis-ni.de
Telefon: 05021 967-873
Fax: 05021 967-447

Datum der Entscheidung

27.08.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Öffentliche Bekanntmachung Allgemeine Vorprüfung ( Öffentliche Bekanntmachung Allgemeine Vorprüfung.docx )