Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Osterode am Harz hat die Planfeststellung für den Neubau/ die Wiederherstellung des „Ührder Teiches“ mit Rückhaltefunktion im Einzugsgebiet des „Dorster Mühlenbaches“ oberhalb der Ortschaft Dorste nach den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.12.2018 (BGBl. I S. 2254), in Verbindung mit §§ 5 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2513) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102) zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 25 des Gesetzes vom 21.06.2019 (BGBl. I S. 846) beantragt.

Die Stadt Osterode am Harz plant den Neubau/ die Wiederherstellung des „Ührder Teiches“ im Einzugsgebiet des „Dorster Mühlenbaches“ oberhalb der Ortschaft Dorste.
Am „Ührder Teich“ besteht bereits ein alter Damm, der in der Mitte durch den Dorster Mühlenbach durchbrochen ist, wodurch ein Rückhalt bei Hochwasser derzeit nicht gegeben ist.
Bei der geplanten Baumaßnahme entsteht der neue Damm an der gleichen Stelle wie der vorhandene Damm. Im Gewässer wird zusätzlich eine Drosseleinrichtung erstellt, die bei Hochwasser das Wasser zurückhält. Die Ausbildung der Drossel erfolgt so, dass die ökologische Durchgängigkeit im Bach gewährleistet bleibt.
Damit der angrenzende nördliche und südliche Wirtschaftsweg nicht bei Hochwasser durch den Einstau des „Ührder Teiches“ überflutet wird, ist hier die Anlage zusätzlicher Verwallungen erforderlich.
Das geplante Rückhaltevolumen des „Ührder Teiches“ beträgt auf der Grundlage eines digitalen Geländemodells der Stadt Osterode am Harz ca. 32.000 m³ bis die Entlastungsschwelle anspringt.

Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen, die in der Zeit vom

10.02.2020 bis zum 10.03.2020

bei der

Stadt Osterode am Harz
Fachdienst Bauen
Eisensteinstraße 1, 5. Etage, Raum 5.15
37520 Osterode am Harz

ausliegen und während der üblichen Dienststunden eingesehen werden können.


Der Antrag mit den Planunterlagen sowie der Bekanntmachungstext kann während des Auslegungszeitraums zusätzlich über die Homepage des Landkreis Göttingen www.landkreisgoettingen.de unter der Rubrik „Unsere Themen“ > „Umwelt“ > „Aktuelles und Termine“ eingesehen werden.

Jede Person, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zum 14.04.2020 Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens und sonstige Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Göttingen, Niedersachsen
Fachdienst Wasser

Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Deutschland

E-Mail: umwelt@landkreisgoettingen.de
Telefon: 0551 525-4674
URL: https://www.landkreisgoettingen.de/

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

10.02.2020 - 10.03.2020

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung ( Bekanntmachung.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Umweltverträglichkeitsbericht ( Umweltverträglichkeitsbericht.pdf )
Wasserrechtsantrag ( Wasserrechtsantrag.pdf )