Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die LWS Lappwaldbahn Service GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, (damals) Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Im April 2019 wurde festgestellt und im Nds. Ministerialblatt 15/2019, S. 710 bekannt gemacht, dass nach einer überschlägigen Prüfung anhand der Merkmale des Vorhabens, insbesondere seiner Größe und Ausgestaltung, des Standorts des Vorhabens, der ökologischen Empfindlichkeit und Schutzbedürftigkeit des Gebiets, das durch das Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, sowie bestehender Nutzungen dieses Gebietes, etwa als Fläche für Siedlung und Erholung, sowie der möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, auch hinsichtlich ihrer Art und Schwere und ihres Ausmaßes das Vorhaben voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben wird. Die vorliegende Planung umfasst die Erhöhung der Sicherheit und der leichteren Abwicklung des Verkehrs am Bahnübergang Emmerstedt im Zuge der L 644 in der Stadt Helmstedt des Landkreises Helmstedt. Die vorhandene Blinklichtanlage ohne Halbschranken wird durch eine regelkonforme Lichtzeichenanlage ersetzt und erweitert sowie mit Halbschranken (für die L 644 Fahrbahn sowie den Seitenweg) und separaten Fußgängerschranken (für den zukünftig abgesetzten Geh /Radweg) ergänzt. Mit Antrag vom Oktober 2024 wurde die 1. Planänderung über die technische Aufsichtsbehörde (LEA) durch den Antragsteller eingereicht und im November 2024 von der LEA an die inzwischen zuständige Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover weitergeleitet. Durch die 1. Planänderung wurden die ursprünglichen Planfeststellungsunterlagen zum Teil ersetzt bzw. ergänzt. Die Änderungen betreffen eine geringfügige schleppkurvengerechte Seitenverschiebung der Bestands-Mittellinienmarkierung der L 644 westlich des Bahnübergangs und die regelkonforme Anpassung des Geh- und Radweges im Quadrant I sowie II nach der RASt/ERA, um die Radfahrer hinter dem Bahnübergang (BÜ) sowie hinter der BÜ-Räumstrecke auf die Fahrbahn sicher abzuleiten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
URL: | http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
18.12.2024