Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Kavernengesellschaft mbH (NWKG) plant die Erneuerung der Oberflächenbefestigung und flüssigkeitsdichte Ausgestaltung gemäß WHG für die Kavernenplätze K309 und K313 in Rüstringen. Für Abscheider-Anlage, Kavernenkeller und Feldleitungsaufgänge ist beim Einbau bzw. bei der Herstellung voraussichtlich jeweils eine Grundwasserabsenkung mit Hilfe einer geschlossenen Wasserhaltung erforderlich. Insgesamt wird voraussichtlich eine Menge von ca. 100.000 m³ Grundwasser pro Kavernenplatz gehoben. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven auf der Gemarkung Rüstringen. Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 des UVPG ist bei einer Wasserentnahme mit einem Volumen von jährlich 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

10.12.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Prüfvermerk_Bauwasserhaltung K309_K313 ( Prüfvermerk_Bauwasserhaltung K309_K313.pdf )