Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Kavernengesellschaft mbH (NWKG) plant die Erneuerung der Oberflächenbefestigung und flüssigkeitsdichte Ausgestaltung gemäß WHG für die Kavernenplätze K309 und K313 in Rüstringen. Für Abscheider-Anlage, Kavernenkeller und Feldleitungsaufgänge ist beim Einbau bzw. bei der Herstellung voraussichtlich jeweils eine Grundwasserabsenkung mit Hilfe einer geschlossenen Wasserhaltung erforderlich. Insgesamt wird voraussichtlich eine Menge von ca. 100.000 m³ Grundwasser pro Kavernenplatz gehoben. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven auf der Gemarkung Rüstringen. Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 des UVPG ist bei einer Wasserentnahme mit einem Volumen von jährlich 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
10.12.2024