Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Höhbeck, Hauptstraße 21, 29478 Höhbeck, hat die Planfeststellung für den Neubau des linksseitigen Elbedeiches in der Ortslage Vietze, Station 0+000 bis 0+585, Elbe-km 488,5 bis 489,0 gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt.

Der Antrag für den 3. Planungsabschnitt in der Ortslage stellt, ergänzend zum bereits gebau-ten 1. Planungsabschnitt, den Hochwasserschutz in den hoch und tiefer gelegenen Bereichen südwestlich von Vietze sicher. Sie stellten sich auch während des Hochwassers 2013 als Schlüsselstellen heraus. Zwar bietet die Kreisstraße 28 (Kapellenstraße) in Verbindung mit dem Pappelweg eine ausreichende Zuwegung zu dem geplanten Deich, jedoch ist dieser Ab-schnitt für eine abschließende Umschließung der Ortslage Vietze dringend erforderlich. Mit der Realisierung eines baulichen Hochwasserschutzes im 3. Planungsabschnitt wird ein in sich schlüssiger und wirksamer Hochwasserschutz realisiert. Es ist zu einem späteren Zeit-punkt vorgesehen, den Hochwasserschutz durch einen 2. Planungsabschnitt zu ergänzen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Lüneburg

Adolph-Kolping-Str. 6
21337 Lüneburg
Deutschland

E-Mail: poststelle.lg@nlwkn.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)4131 / 2209-100
Fax: +49 (0)4131 / 2209-101
URL: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

13.01.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

210113_Deichneubau_Vietze_3_Bauabschnitt_Feststellung_gem_5_UVPG_Begründung ( 210113_Deichneubau_Vietze_3_Bauabschnitt_Feststellung_gem_5_UVPG_Begründung.pdf )