Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Windpark Achim-Bollen GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, hat für drei Windkraftanlagen (WEA) die Erteilung einer Abweichung von einzelnen in der Genehmigung enthaltenen Anforderungen an die optischen Immissionen und die Schallimmissionen beantragt und zwar soll die Verpflichtung für den Betrieb der Schattenwurfabschaltung sowie des schallreduzierten Nachtbetriebs für die WEA 1 und 2 teilweise und für die WEA3 vollständig bis zum 15. April 2023 befristet entfallen. Der Schallpegel jeder Anlage erhöht sich um weniger als die für eine Abweichung maximal möglichen 4 Dezibel. Ziel ist, die Leistung und die Strommenge der Anlagen zu erhöhen, deren Betriebszeiten zur Verminderung und Vermeidung von Schattenwurf durch eine Schattenwurfabschaltung und zum Schutz vor Lärm durch einen reduzierten Betrieb in der Nachtzeit beschränkt ist. Die Änderung betrifft drei Windkraftanlagen des Typs Vestas V 150 am Standort einer Windfarm mit 13 Anlagen im Außenbereich in Achim-Bollen.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Verden (Aller), Niedersachsen
Baurecht, FD 63

Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Deutschland

E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de
Telefon: 04231 15-0
Fax: 04231 15-603
URL: https://www.landkreis-verden.de/

Datum der Entscheidung

24.01.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung - Keine UVP-Pflicht.pdf ( Bekanntmachung - Keine UVP-Pflicht.pdf )