Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flughafenstraße 1, 51147 Köln, hat für das o. g. Verfahren die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, gebeten, im Rahmen der Amtshilfe ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i.V.m. §§ 17, 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Abs. 3, 3a, 5 bis 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführen. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 UVPG. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ausschließlich Flächen innerhalb der Fallschirmjägerkasernen Seedorf in Anspruch genommen. Der Standortübungsplatz Seedorf wird durch verschiedene Hubschrauberkräfte der Bundeswehr für die Sicherstellung der Ausbildung von militärischem Personal genutzt, da am Standortübungsplatz Seedorf jedoch keine Möglichkeit zur Betankung vorhanden ist, ist es nach entsprechendem Treibstoffverbrauch erforderlich, die Ausbildung zu unterbrechen und auf den nächstgelegenen zivilen Flugplätzen Rotenburg/Wümme oder Bremen eine Betankung durchzuführen.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

06.08.2024 - 05.09.2024

Weitere Unterlagen

Bekanntmachung ( Bekanntmachung.pdf )