Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Feststellung gemäß § 5 UVPG
Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau der Anlage KKU, Phase 2 hier: Feststellung der UVP-Pflicht

Mit Schreiben vom 15.11.2018 hat die PreussenElektra GmbH, Tresckowstr. 5, 30457 Hannover für das Kernkraftwerk Unterweser (KKU) beim MU als zuständi-ger Genehmigungsbehörde den Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau der Anlage KKU, Phase 2 (2. AG) gestellt.
Dieses Vorhaben gilt gem. Anlage 1 Nr. 11.1 zum UVPG als Änderung eines Vor-habens, für das eine UVP durchgeführt worden ist.
Entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG war für dieses Änderungsvorhaben eine all-gemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die Vorprü-fung beinhaltet gem. § 7 UVPG eine überschlägige Prüfung, ob das Vorhaben un-ter Berücksichtigung der Anlagen 2 und 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien er-heblich nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Die Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG hat ergeben, dass die beantragte Phase 2 zum Abbau der Anlage KKU keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann und die Durchführung einer UVP daher nicht erforderlich ist.
Diese Feststellung der UVP-Pflicht ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbst-ständig anfechtbar. Sie wird hiermit bekannt gegeben. Die Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann auf dieser Internetseite als PDF-Datei heruntergeladen werden.

UVP-Kategorie

Kernenergie

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Archivstr. 2
30169 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@mu.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 120 0
URL: https://www.umwelt.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

30.09.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Vorprüfung KKU 2.AG ( UVP-Vorprüfung-KKU-2.AG.pdf )