Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Baubetreuung Schütte hat mit Schreiben vom 30.11.2021, in der Fassung vom 16.05.2022, die Erteilung einer Erlaubnis zum Zwecke der Grundwasserabsenkung gemäß § 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 8 Nds. Wassergesetz (NWG) für die Errichtung des Antennenträgers „Funkturm Holste“ in der Samtgemeinde Hambergen beantragt.

Laut Antrag und Erlaubnis werden maximal 8.820 m3 mittels Vakuumentwässerung gefördert. Die Bauzeit beträgt maximal 10 Tage.

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osterholz hat als zuständige Behörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Umweltamt

Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Deutschland

E-Mail: umweltamt@landkreis-osterholz.de
Telefon: 04791 930-3210
Fax: 04791 930-11 3210
URL: https://www.landkreis-osterholz.de/

Datum der Entscheidung

22.09.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Öff.Bekanntmachung_TextAnhangUVP-Portal ( Öff.Bekanntmachung_TextAnhangUVP-Portal.pdf )