Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Avacon Netz GmbH plant die Realisierung einer dauerhaften Anbindung des Windumspannwerk (WUW) Börger an das 110-kV-Netz. Dieses dient als Netzanschlussknoten der Einspeisung von Windenergie im stark von EEG-Erzeugung geprägten Raum zwischen Cloppenburg und Papenburg.
Das gegenständliche Vorhaben umfasst den Ersatzneubau von Mast 84 als Mast 84N der bestehenden 110-kV-Leitung Abzweig Papenburg (LH-14-021) sowie den Neubau der ca. 17 m langen 110-kV Leitung LH-14-021B, Abzweig Börger, vom Portal des Windumspannwerks (WUW) Börger bis zum geplanten Maststandort 84N in der Bestandsleitung LH-14-021, Abzweig Papenburg. Der Ersatzneubau des bestehenden Mastes 84 der Leitung LH-14-021 erfolgt durch einen neuen Kreuztraversenmast (Mast 84N) innerhalb der Leitungsachse der Bestandsleitung im Abstand von ca. 10 m zu Mast 84, um die neu zu errichtende 110-kV-Leitung Abzweig Börger (LH-14-021B) an die vorhandene 110-kV-Leitung (LH-14-021) anzubinden. Der Neubaumast 84N wird in Stahlgittermastbauweise errichtet und als Kreuztraversenmast ausgeführt, so dass der Mast zusätzlich zur Führung der Bestandstrasse (LH-14-021) eine einsystemige Kreuztraverse aufweist, die im rechten Winkel zu den Haupttraversen verläuft und die Abzweigleitung LH-14-021B auf das Portal des WUW Börger führen wird. Der Kreuztraversenmast (Mast 84N) wird eine Höhe von 34,05 m über Geländeoberkante haben, mit einem Bodenaustrittsmaß von 6,4 x 6,4 m. Die Gründung des Mastes erfolgt voraussichtlich als Plattengründung. Das Plattenfundament wird eine Erdüberdeckung von mindestens 80 cm aufweisen. Oberirdisch sind von der Gründung lediglich die vier Fundamentköpfe mit einem jeweiligen Durchmesser von einem 1 m an den Eckstielen sichtbar, so dass es lediglich zu einer Versiegelung von 3,1 m2 kommt.
Der bestehende Einebenenmast 84 wird im Zuge dieser Maßnahme vollständig demontiert. Er hat eine Höhe von 29,5 m bei einem Bodenaustrittsmaß von 2,2 x 2,2 m. Im Zuge der Demontage wird das bestehende Fundament bis zu einer Tiefe von 1,5 m unter Geländeoberkante zurück gebaut. Die Entsiegelung beläuft sich somit auf 4 m2.
Zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung während der Baumaßnahme ist ein Freileitungsprovisorium notwendig.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

12.06.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

230612 Feststellung § 5 II UVPG ( 230612 Feststellung § 5 II UVPG.pdf )