Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH plant die Ablenkung der Produktionsbohrung Bramhar 52, um das Produktionsniveau aus der Erdöllagerstätte Bramberge aufrecht zu erhalten. Es wird von einer täglichen Fördermenge von ca. 10 – 15 m³ Erdöl ausgegangen.

Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Geeste im Landkreis Emsland.

Die Ablenkung aus der bestehenden Bohrung stellt eine Änderung eines bestehenden Vorhabens dar. Gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2. UVPG ist für ein Änderungsvorhaben, für das keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, eine Vorprüfung durchzuführen, wenn für das Vorhaben eine Vorprüfung, aber keine Prüfwerte vorgeschrieben sind.

Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500 000 Kubikmetern Erdgas, eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt.

Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.


Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

29.11.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

BergPass-L67007-03-08_02-2019-0044-Prüfvermerk ( BergPass-L67007-03-08_02-2019-0044-Prüfvermerk.pdf )