Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für den Antrag auf Erstaufforstung (Erweiterung) auf dem Flurstück 168/6 der Flur 1 in der Gemarkung Gockenholz vom 26.03.2024 mit einem Umfang von ca. 1,75 ha (Die Gesamtfläche der kumulierenden Vorhaben beträgt 3,73 ha: Umfang Einzelmaßnahme 2023 1,98 ha und 2024 1,75 ha.) ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) i.V.m. § 7 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 4 S. 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 17.1.3 Spalte 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Die Prüfung hat ergeben, dass für das beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen (§ 7 Abs. 2 Satz 4 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Amt für Umwelt und ländlichen Raum
Landkreis Celle, Niedersachsen
Untere Naturschutzbehörde
Trift 26
29221
Celle
Postfach 3211
29232 Celle
Deutschland
E-Mail: | naturschutz@lkcelle.de |
Telefon: | 05141 / 916 6602 |
Fax: | 05141 / 916 3 6602 |
URL: | https://www.landkreis-celle.de/ |
Datum der Entscheidung
26.08.2024