Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Avacon Netz GmbH (Vorhabenträgerin) beabsichtigt, an der auf dem Gebiet der Freien Hansestadt Bremen und Niedersachsens verlaufenden 110-kV-Leitung Farge - Sottrum Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit an insgesamt 135 von 200 Bestandsmasten durchzuführen. Die Standsicherheitsmaßnahmen umfassen die Stahlsanierung an 83 Masten bzw. die Stahlsanierung und Fundamentertüchtigung an insgesamt 52 Masten gemäß der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N4210-4:2014-08. Die Leitung beginnt am Umspannwerk Farge (Bremen) und verläuft in südöstlicher Richtung entlang der Grenze zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen, wobei diese im Verlauf mehrfach gekreuzt wird. Die Leitung endet am Umspannwerk Sottrum in Niedersachsen (Landkreis Rotenburg/Wümme). Die gesamte Leitung ist in mehrere Genehmigungsabschnitte aufgeteilt. Der hier zur Zulassung beantragte Abschnitt in Niedersachsen umfasst einen 9,8 km langen Leitungsverlauf im Landkreis Osterholz innerhalb der Gemeinden Schwanewede und Ritterhude, und zwar im Mastabschnitt 20 bis 58 mit Ausnahme der Masten 28 und 30 bis 32, die sich in Bremen befinden. Von den 36 Maststandorten ist eine Sanierung an 16 Masten erforderlich. Hiervon finden an 15 Masten Maßnahmen ohne Bodeneingriff statt (Maßnahme I – Stahlertüchti-gung). Ein (1) Mast erfordert neben der Stahlertüchtigung die Sanierung des Fundaments (Maßnah-me II – Stahl- und Fundamentertüchtigung). Hierfür ist vorgesehen, das bestehende Fundament (Ein-blockfundament mit Stufe) mit einer weiteren Betonstufe zu überbauen. Dazu wird das bestehende Fundament in einer Baugrube von ca. 10 x 10 m und ca. 3 m Tiefe freigelegt. Anschließend wird das bestehende Blockfundament durch eine Auflastplatte erweitert. Das Fundament wird im Zuge der Sanierung vergrößert, sodass zukünftig eine Grundfläche von 5 x 5 m (25 m²) besteht. Durch die Vergrößerung der oberirdischen Versiegelung entsteht ein Flächenverlust von 12 m². Grundfläche und Austrittsmaße des Mastes ändern sich nicht. Durch die Maßnahmen insgesamt ändern sich weder die Spannungsebene noch der Verlauf der Lei-tung oder die Anzahl der Maste. Ebenso wird die bestehende Beseilung beibehalten. Für den Bauablauf sind an den Maststandorten Zuwegungen und eine Arbeitsfläche erforderlich. Bei der Maßnahme II (Mast 55) kommen noch vier Ankerflächen hinzu. Bei der Stahlertüchtigung (Maß-nahme I) liegt der Bedarf der Arbeitsfläche bei 200 m², für Fundamentsanierungen (Maßnahme II) ergibt sich ein Flächenbedarf von 560 m² inkl. der Abankerungsflächen. Der Flächenumfang der ein-zelnen Flächeninanspruchnahmen ist in den Lageplänen (Teil B-2) dargestellt. Die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Flächen für Baustellen-, Zuwegungs- und Abankerungsflächen wer-den ausschließlich temporär in Anspruch genommen.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99

Datum der Entscheidung

02.08.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20220802_Vermerk UVP Vorprüfung-Abschnitt 1.pdf ( 20220802_Vermerk UVP Vorprüfung-Abschnitt 1.pdf )