Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Kurzbeschreibung
Einleitung
Es ist geplant in der Gemeinde Ovelgönne im Landkreis Wesermarsch 7 Windener-gieanlagen der Firma ENERCON vom Typ E-115 mit einer Nabenhöhe von 135,4 m zu errichten. Die Anlagen haben eine Nennleistung von je 3.000 kW und werden ge-triebelos mit einem Dreiblattrotor betrieben. Die Gesamthöhe beträgt 193,3m.
Weiterhin ist die Errichtung von 2 Windenergieanlagen vom Typ E-101 der Firma ENERCON mit einer Nabenhöhe von 149m geplant. Die Anlagen haben eine Nenn-leistung von je 3.050 kW und werden getriebelos mit einem Dreiblattrotor betrieben. Die Gesamthöhe beträgt 199,5m.
Die Baugrundstücke sind die Flurstücke 366/1, 197 (Flur 1), 28/2 (Flur 2), 95, 112, 117/5, 120/1, 120/2 (Flur 3) und 55/1 (Flur 4) der Gemarkung Großenmeer in 26939 Ovelgönne.
Da die geplanten Windenergieanlagen eine Gesamthöhe größer als 50m haben wer-den, ist ein Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG durchzuführen.
Die Anlagen liegen innerhalb der Sonderbaufläche des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ovelgönne.
Im Rahmen eines Ergänzungsverfahrens wird die Prüfung der Umweltverträglichkeit zum Projekt vervollständigt. Die Anlagenstandorte und –typen, sowie die geplante Erschließung des Windparks bleiben unverändert.
Erschließung
Die Anbindung des Windparks erfolgt von der L 864 über ein landwirtschaftliches Be-triebsgelände. Von dort aus folgt die Zuwegung einem bestehenden Wirtschaftsweg, der entsprechend der ENERCON-Spezifikation ausgebaut und nach Norden bis zum Windpark (WEA C2) verlängert wird.
Innerhalb des Windparks werden die Erschließungswege zur Schonung der landwirt-schaftlichen Nutzung soweit wie möglich am Parzellenrand und auf bestehenden Wegen (u.a. Neue Querzucht) geführt. Ein Teilstück des Culturweges wird für die Windparkerschließung nach ENERCON-Spezifikation ausgebaut. Der bestehende Erschließungsweg der Torfabbauflächen von der K 319 (Barghorner Str.) wird über den Culturweg an die Windparkerschließung angebunden und dient als zusätzliche Zuwegung für den Baustellenverkehr mit Kleintransporten zur Vermeidung von Ge-genverkehrssituationen mit Schwertransporten. Weiterhin wird für einen reibungslo-sen Baustellenablauf eine temporäre Logistikfläche im Eingangsbereich des Wind-parks eingerichtet.
Vom Culturweg erfolgt die Erschließung der westlichen Anlagen über einen neu zu errichtenden Stichweg.
Der genaue Verlauf der Zuwegung ist den Lageplänen in Kapitel 2 zu entnehmen. Die Spezifikation für den Ausbau der Wege und Kranstellflächen befindet sich in Ka-pitel 12.
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Brandschutz
Für die ENERCON Windenergieanlagen wurde ein ausführliches Sicherheitskonzept erarbeitet, das den Unterlagen in Kapitel 12 beiliegt.
Des Weiteren können die Windenergieanlagen von der Feuerwehr über die ausge-bauten Erschließungswege erreicht werden.
Schallemission
In Bezug auf die Schallimmission werden die zulässigen Werte gemäß TA-Lärm zu-grunde gelegt.
Nutzung
nachts
Allgemeines Wohngebiet
40 dB(A)
Dorf- und Mischgebiet
45 dB(A)
Gewerbegebiet
50 dB(A)
Diese Immissionswerte sind an den nächstgelegenen Immissionspunkten zu unterschreiten.
Als Nachweis, dass die Richtwerte gemäß TA-Lärm eingehalten werden, wurde ein Gutachten bezüglich der Schallimmission erstellt.
Schattenwurf
Ein einheitliches Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Rotorschattenwurfdauer sowie ein Beurteilungsrahmen sind bisher nicht rechtlich verbindlich festgelegt wor-den. Normen und Richtlinien sowie Orientierungswerte fehlen.
Der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) empfiehlt einen Richtwert von maximal 30 Stunden pro Jahr bzw. 30 Minuten pro Tag in Bezug auf die astronomisch mögliche Schattenwurfdauer.
Als Nachweis bezüglich des Schattenwurfs wurde ebenfalls ein Gutachten erstellt.
Naturschutz
Die Unterlagen zur Beurteilung des Eingriffes in Natur und Landschaft sowie zum Bodenschutz sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan erfasst und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen bestimmt. (Kapitel 13)
UVP
Die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit der geplanten Windenergieanlagen befinden sich in Kapitel 14.
Gründung
Alle Anlagen werden mit einem Tiefgründungsfundament ausgeführt. Die Pfahllängen ergeben sich aus dem Geotechnischen Bericht zum Windpark Ovelgönne, Pro-jekt 1075-15-1, Ingenieurgeologie Dr. Lübbe, 2. Revision vom 13.04.2016.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Wesermarsch, Niedersachsen
Untere Immissionsschutzbehörde

Poggenburger Straße 15
26919 Brake
Deutschland

E-Mail: uib@wesermarsch.de
Telefon: 04401 927-349
Fax: 04401 927-373

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

27.04.2022

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

04.08.2021 - 04.08.2021

Informationen zum Erörterungstermin

Zweite modifizierte erneute Bekanntmachung WP Culturweg 3_0 ( Zweite modifizierte erneute Bekanntmachung WP Culturweg 3_0.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

26.04.2021 - 26.05.2021

Auslegungsinformationen

Zweite modifizierte erneute Bekanntmachung WP Culturweg 3_0 ( Zweite modifizierte erneute Bekanntmachung WP Culturweg 3_0.pdf )