Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die vorliegende Planung des bisher durch eine Blinklichtanlage technisch gesicherten höhengleichen Bahnübergangs auf der eingleisigen Strecke umfasst zur Erhöhung der Sicherheit den Neubau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken für die Fahrbahn und Schranken für den parallel verlaufenden Geh-/Radweg. Für Fußgänger und Radfahrer ist zusätzlich eine akustische Warneinrichtung mit Lautstärkenabsenkung vorgesehen.
Im Bereich des Bahnübergangs mündet die Möwenstraße in die L 153 ein. Da neben der neuen Lichtzeichenanlage künftig auch Halbschranken angeordnet sind, ist eine deutliche Aufweitung des Einmündungsbereichs erforderlich. Der parallel zur L 153 verlaufende Geh-/Radweg kreuzt das Gleis in einem (spitzen) Winkel von ca. 27°. Zur Vermeidung des Abrutschens von Fahrradreifen in die Spurrillen der Gleisanlage ist eine geringfügig Verschwenkung des Geh-/Radweges zur Verbesserung des Kreuzungswinkels vorgesehen. Die Ausbaubreite beträgt 2,00 m, wobei im eigentlichen Gleisbereich aus Gründen der Unfallsicherheit ein seitlicher Überstand von ca. 50 cm hergestellt wird.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99

Datum der Entscheidung

20.03.2020