Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 2: Mast 46 Höhe Kayhauserfeld/Düwelshoopsmoor – Mast 111 Höhe Letherfeld/Beverbruch

Die TenneT TSO GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 in Verbindung mit Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Wiefelstede, Rastede, Bad Zwischenahn, Edewecht (alle Landkreis Ammerland), Varel Land (Landkreis Friesland), Altenoythe, Bösel, Garrel (alle Landkreis Cloppenburg), Wardenburg, Großenkneten (alle Landkreis Oldenburg) und Neuemoor (Landkreis Leer) beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM), welches zwei Maßnahmen beinhaltet:

Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig.

Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen dem Umspannwerk (UW) Conneforde und dem neu zu errichtenden UW in Merzen. Der Lückenschluss dient der
- Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung,
- der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und
- dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am UW Garrel Ost.

Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 98 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 98 km teilen sich auf ca. 79 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf.

Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 2.

Der Abschnitt 2 beginnt südlich des Mastes 46 und östlich der Ortslage Kayhausen und endet nördlich des Mastes 111 Höhe Letherfeld nördlich der Ortslage Beverbruch.

Dieser Abschnitt beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen (LH-14-324) als Freileitung mit Masten in Stahlgitterbauweise. Weiterer Bestandteil ist der Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung (LH-14-206) vom Mast 53 östlich der Ortslage Kayhauserfeld bis zum Mast 125 südlich der Ortslage Beverbruch. Weitere Inhalte sind die Provisorien für die 220-kV und 110-kV-Bestandsleitungen – zu errichten in den Kreuzungsbe-reichen 380-kV-Neubau mit der Bestandsleitung – sowie die außerhalb des Trassenbereichs liegenden Kompensationsflächen.

Die Neubauleitung verläuft aus Richtung der Bundesautobahn 28 kommend in südwestlicher Richtung auf die Woldlinie zu. Ab dem Neubaumast 53 knickt die Neubauleitung nach Süden in Richtung Kleefeld ab. Vom Neubaumast 57 aus verläuft die Neubauleitung in östliche Rich-tung nahezu parallel nördlich zum Portsloger Damm. Ab dem Neubaumast 58 bis zum Neubaumast 68 ist der Leitungsverlauf konsequent in südlicher Richtung. Von dort aus schwenkt die Neubauleitung südöstliche Richtung ab bis zum Neubaumast 72. Dabei quert sie die 220-kV-Bestandsleitung Conneforde – Cloppenburg der TenneT (LH-14-206). Vom Neubaumast 72 aus schwenkt die Neubauleitung wiederum nach Osten, knickt im Bereich Mosleshöhe nach Süden ab und quert zwischen den neu zu errichtenden Masten 73 und 74 die Bundesstraße 401. Anschließend verläuft sie zwischen den neu zu errichtenden Masten 75 bis 78 wieder in südwestlicher Richtung. Ab dem Neubaumast 78 bis zum Neubaumast 111 orientiert sich die Neubauleitung weitestgehend an der 220kV-Bestandsleitung (LH-14-206), wobei sie diese mehrfach quert.

Der Planfeststellungsabschnitt 2 endet am neu zu errichtenden Mast 111.

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen und temporäre Grundwasserentnahme) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

10.11.2023

Auslegungsinformationen

Korrektur_G_Garrel_ortsübliche BM des Beschlusses_MZ ( Korrektur_G_Garrel_ortsübliche BM des Beschlusses_MZ.pdf )
Korrektur_Gemeinsame ortsübliche BM des Beschlusses ( Korrektur_Gemeinsame ortsübliche BM des Beschlusses.pdf )
231115_ortsübliche BM des Beschlusses_G_Edewecht ( 231115_ortsübliche BM des Beschlusses_G_Edewecht.pdf )
231115_ortsübliche BM des Beschlusses_G_Wardenburg ( 231115_ortsübliche BM des Beschlusses_G_Wardenburg.pdf )
231115_ortsübliche BM des Beschlusses_S_Varel ( 231115_ortsübliche BM des Beschlusses_S_Varel.pdf )

Entscheidung

Planfeststellungsbeschluss CCM PFA 2 ( Planfeststellungsbeschluss CCM PFA 2.pdf )
PU_Stand 1. DBÄ ( PU_Stand 1. DBÄ.7z )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

23.06.2023 - 06.07.2023

Informationen zum Erörterungstermin

20230612_gemeinsame ortsübliche Bekanntmachung NWZ ( 20230612_gemeinsame ortsübliche Bekanntmachung NWZ.pdf )
20230612_ortsübliche Bekanntmachung G_Edewecht_elektr. Amtsblatt ( 20230612_ortsübliche Bekanntmachung G_Edewecht_elektr. Amtsblatt.pdf )
20230612_ortsübliche Bekanntmachung G_Garrel MTZ ( 20230612_ortsübliche Bekanntmachung G_Garrel MTZ.pdf )
20230612_ortsübliche Bekanntmachung G_Wardenburg_Amtsblatt LK Oldenburg ( 20230612_ortsübliche Bekanntmachung G_Wardenburg_Amtsblatt LK Oldenburg.pdf )
20230612_ortsübliche Bekanntmachung S_Varel_elektr. Amtsblatt ( 20230612_ortsübliche Bekanntmachung S_Varel_elektr. Amtsblatt.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

05.05.2022 - 07.06.2022

Auslegungsinformationen

Bekanntmachungen ( Bekanntmachungen.7z )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Plan ( Plan.7z )