Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Hassel beantragt als Trägerin des Weserdeiches an der Saarstraße in der Gemeinde Hassel die Errichtung eines Dammes auf einer vorhandenen Verwallung „Deichsanierung Hassel“. Das beantragte Vorhaben liegt in einer Entfernung von etwa 1,6 km rechtsseitig der Weser südwestlich der Ortslage Hassel und verläuft parallel zur Saarstraße auf einer Länge von ca. 100 m.
Vorrangiges Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes der Ortslage Hassel durch die Errichtung eines Dammes, der den technischen Vorgaben (Standsicherheit, technische und betriebliche Anforderungen) zum Schutz vor dem Bemessungshochwasser HQ100 bietet.
Die allgemeine Vorprüfung erfolgt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UVPG von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens, das der Zulassungsentscheidung dient.
Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 1 Nr. 3 und 7 UVPG i. V. m. Ziffer 13.13 der Anlage 1 UVPG und § 2 Abs. 2 NUVPG durchgeführt und sie hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.
Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Braunschweig

Rudolf-Steiner-Str. 5
38120 Braunschweig
Deutschland

E-Mail: GB6-BS-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)531 886 91 100
Fax: + 49 (0)531 886 91 270
URL: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

24.03.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung gem. § 5 UVPG und Begründung ( 220324_Hassel_UVPVorprüfung_Begründung.pdf )