Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für den Antrag auf Erstaufforstung auf dem Flurstück 10 der Flur 11 in der Gemarkung Bröckel vom 22.09.2021, mit
einem Umfang von ca. 4,8 ha, ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und
die Landschaftsordnung (NWaldLG) i.V.m. § 7 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 Nr. 17.1.3 Spalte 2 des Gesetzes über die Um-
weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden.

Die Prüfung hat ergeben, dass für das beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich-
keitsprüfung besteht, da keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen (§ 7 Abs. 2 Satz 4 UVPG).

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Amt für Umwelt und ländlichen Raum
Landkreis Celle, Niedersachsen
Untere Naturschutzbehörde

Trift 26
29221 Celle
Postfach 3211
29232 Celle
Deutschland

E-Mail: naturschutz@lkcelle.de
Telefon: 05141 / 916 6602
Fax: 05141 / 916 3 6602
URL: https://www.landkreis-celle.de/

Datum der Entscheidung

05.11.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

211105_standortbezogene Vorprüfung_Ergebnis ( 211105_standortbezogene Vorprüfung_Ergebnis.pdf )