Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Westnetz GmbH (im Folgenden: Vorhabensträgerin) hat für das o. g. Vorhaben bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover (im Folgenden: NLStBV), eine Planänderung in der Form eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43d EnWG i.V.m. § 76 VwVfG beantragt.
Die Vorhabenträgerin hat auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses im Rahmen der Bauausführungsplanung neue Erkenntnisse zur Verkehrssicherungspflicht nach dem Beschluss vom 30.05.2016 gewonnen. Diese sehen eine einseitige Erweiterung des Schutzstreifens im Bereich des Carolinger Holzes zwischen den Masten 11 und 12 vor, um den sicheren Betrieb der Freileitung zukünftig gewährleisten zu können.
Eine Entnahme der im bisher planfestgestellten Schutzstreifen stehenden Gehölze führt zu einer größeren Umbruchgefahr der neuen Randbäume, welche keine Standsicherheit am Waldrand aufweisen und den Betrieb der Freileitung somit gefährden. Aus diesem Grund soll der Abstand des neuen Waldrandes zur Freileitung so weit vergrößert werden, dass ggf. umbruchgefährdete Bäume keine Gefahr für den Leitungsbetrieb darstellen. Dies ist durch die einseitige Ausweisung des o. g. Schutzstreifens gegeben.
Im Bereich zwischen den Masten Nr. 11 und 12 quert die geplante Freileitung Baumstraße – Lüstringen (Bl. 1273) den Kreuzungsbereich der Straßen Hunteburger Weg und Ickerweg. Westlich des ca. 187 m langen Spannfeldes zwischen den Masten 11 und 12 liegt das städtische Waldgebiet Carolinger Holz, welches bereits durch die planfestgestellte Planung vom Schutzstreifen der Freileitung tangiert wird.
Dieser bisher geplante Schutzstreifenbereich betrifft den Wald mit einer Breite von 15 m und führt somit zu Beeinträchtigungen und Wuchshöhenbeschränkungen auf ca. 240 m².
Die erforderliche Änderung und Verbreiterung des einseitigen Schutzstreifens auf eine Breite von 36 m vergrößert zukünftig die Beeinträchtigungen und Wuchshöhenbeschränkungen auf einer Flächengröße von ca. 2.040 m². Damit wird eine Waldfläche von ca. 1.800 m² zusätzlich dauerhaft beansprucht.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

24.06.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

110 kV-Leitung Baumstraße - Lüstringen_Feststellung § 5 II UVPG_O.docx ( 110 kV-Leitung Baumstraße - Lüstringen_Feststellung § 5 II UVPG_O.docx.pdf )