Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN), Kanalstraße, 31137 Hildesheim hat beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt als zuständige Genehmigungsverfahren eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Monoklärschlammverbrennungsanlage am Standort Kanalstraße, 31137 Hildesheim, Gem. Hildesheim, Flur 86, Flurstücke 12/10 und 5/8 beantragt. Der Antrag erstreckt sich auf die Errichtung folgender wesentlicher Anlagenteile und Nebeneinrichtungen einschließlich ihres Betriebes: • MKVA Hildesheim • Klärschlammlagerung / Logistikfläche • Klärschlammtrocknung • Logistikfläche (Umschlag) Für das Vorhaben ist nach § 9 i. V. m. § 5 und Nr. 8.1.1.2 Spalte 1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Einen UVP-Bericht gem. § 16 UVPG hat die Antragsstellerin vorgelegt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Gewerbeaufsichtsämter
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Freundallee 9a
30173
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@gaa-h.niedersachsen.de |
Telefon: | 0511/9096-0 |
Fax: | 0511/9096-199 |
URL: | https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
21.08.2024
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
19.12.2023 - 19.12.2023
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
06.09.2023 - 06.10.2023