Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Feststellung gemäß § 5 UVPG
(Nord-West Kavernengesellschaft mbH)


Bekanntgabe des LBEG vom 30.11.2021
- L1.4/L67007/03-08_02/2021-0020-



Die Nord-West Kavernengesellschaft mbH saniert den Kavernenplatz K310 in Rüstrigen. Zu den durchzuführenden Arbeiten gehört unter anderem die Erstellung von drei Baugruben auf dem Kavernenplatz. Für die Baumaßnahme ist eine Grundwasserhaltung von über 100.000 m³ erfor-derlich.

Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven.

Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranrei-cherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³, eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen.

Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt.

Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.

Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden.

Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

30.11.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe ( L1.4-L67007-03-08_02-2021-0020-007-Bekanntgabe.pdf )
Prüfvermerk ( L1.4-L67007-03-08_02-2021-0020-Prüfvermerk.pdf )