Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der NLWKN, Betriebsstelle Meppen, beabsichtigt, die ökologische Durchgängigkeit am Vechtewehr in Schüttorf herzustellen. Dabei handelt es sich um einen Gewässerausbau gemäß den §§ 67 ff. WHG vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.12.2018 (BGBl. I S. 2254), i. V. m. den §§ 107 ff. NWG vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 2 § 7 des Gesetzes vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 307). Die Betriebsstelle Meppen des NLWKN hat beantragt, festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 UVPG i. d. F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370), besteht.

Ziel des Vorhabens ist es, das Wehr zurückzubauen und durch ein Bauwerk mit einem Raugerinne zu ersetzen, welches die ökologische und morphologische Durchgängigkeit des Gewässers wiederherstellt und die bestehenden hydraulischen Verhältnisse nicht verschlechtert.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:

- Teilabbruch des Vechtewehres Schüttorf,
- Einbau eines Raugerinnes in Beckenbauweise,
- Einbau von Totholz als Strukturelemente und Strömungslenker,
- Einbau von Kiesbänken zur Strukturaufwertung der Sohle und zur Erhöhung der Strömungsvarianzen,
- Entfernung der Böschungssicherung (Steinschüttung), Schaffung von neuen Uferbereichen (Uferabflachungen und Initiierung von Prallufern),
- Anpflanzung von Ufergehölzen zur Erhöhung der Artenvielfalt der Uferstrukturen,
- Initiierung von wechselfeuchten Bereichen durch eine kleine Hochflutrinne.

Der NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich VI - Wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren -, hat als zuständige Behörde auf der Grundlage geeigneter Angaben der Betriebsstelle Meppen des NLWKN nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 7 i. V. m. Nummer 13.18.1 der Anlage 1 UVPG unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zu-ständigen unteren Naturschutzbehörde durch eine allgemeine Vorprüfung festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Oldenburg

Im Dreieck 12
26127 Oldenburg
Deutschland

E-Mail: poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de
Telefon: 0441 / 95069-112
Fax: 0441 / 95069-201
URL: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

27.03.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Ergebnis und Begründung der Vorprüfung des Einzelfalls ( 190327_Begruendg_Ergebnis_EFP.pdf )