Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg/Weser, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Um- und Ausbau der Bundesstraße 214 (B 214) mit einem dreistreifigen „2 + 1“ Querschnitt zwischen Berkel und Borstel. Es ist wechselseitig jeweils ein Überholstreifen je Fahrtrichtung geplant. Der Streckenabschnitt ist anbaufrei geplant. Es ergeben sich Auswirkungen auf das nachgelagerte Straßen- und Wegenetz. Die Einmündung der Kreisstraße 58 (K 58) wird mit der Zuwegung Schamwege zu einem Knotenpunkt. Zudem wird ein Brückenbauwerk zur Überführung über die B 214 geplant.

Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der UVP-Vorprüfung und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne Vorprüfung als zweckmäßig erachtet.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Diepholz, Niedersachsen
Fachdienst 66 Umwelt und Straße

Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Deutschland

E-Mail: info@diepholz.de
Telefon: 05441 976-0
Fax: 05441 976-1726
URL: https://www.diepholz.de/

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

27.03.2023 - 26.04.2023

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung Samtgemeinde Siedenburg ( Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren März 2023.pdf )
Informationen zum Datenschutz ( Informationen zum Datenschutz.pdf )