Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Wasserleitungsgenossenschaft Brackel eG hat mit Schreiben vom 21.02.2019 für den Weiterbetrieb der Grundwasserförderung zum Zweck der Trinkwassergewinnung am Wasserwerk Brackel einen Erlaubnisantrag nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Die Grundwasserentnahme beträgt max. 130.000 m³/a bzw. 100 m³/h und wird über zwei Brunnen erfolgen.

Der vorhandene Brunnen 1 ist abgängig. Der Brunnen 2 soll weiterbetrieben werden. Anstelle des Brunnens 1 soll ein neuer Brunnen 3 gebaut werden. Die Brunnenstandorte befinden sich auf dem Wasserwerksgelände.

Für das Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 3, 4 und § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. den Nummern 13.3.2 und 13.4 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu untersuchen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt

Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Deutschland

E-Mail: buergerservice@lkharburg.de
Telefon: 04171 693-0
URL: https://www.landkreis-harburg.de/

Datum der Entscheidung

29.06.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20200629-Bekanntgabe UVP-Vorprüfung ( 20200629-Bekanntgabe UVP-Vorprüfung.pdf )
20200629-Prüfvermerk UVP-Vorprüfung ( 20200629-Prüfvermerk UVP-Vorprüfung.pdf )