Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Antragstellerin hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach § 43d Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover (Planfeststellungsbehörde), beantragt. Das planfestgestellte Vorhaben ist Teil des Gesamtvorhabens Neubau der 380-kV-Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar, (EnLAG, Vorhaben Nr. 6). Mit Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde der Abschnitt C des Gesamtvorhabens planfestgestellt. Dieser Abschnitt umfasst den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar zwischen dem Umspannwerk Hardegsen und der Landesgrenze Niedersachsen/Hessen einschließlich der KÜA Hetjershausen und KÜA Olenhusen sowie des Erdkabelabschnitts von der KÜA Hetjershausen ab Mast C038 bis zur KÜA Olenhusen am Mast C039. Eingeschlossen sind ferner Leitungsmitnahmen mit den damit verbundenen Anpassungen, Ein- und Ausschleifungen, Um- und Rückbauten und den insgesamt für die Realisierung des Vorhabens erforderlichen Provisorien. Die beantragte Planänderung wirkt sich lediglich auf einen kurzen Leitungsabschnitt zwischen den Masten C025 und C028 (Änderungsbereich Mast C027) sowie auf einen Bereich mit bereits bestehenden Wegen (Änderungsbereich Zuwegung KÜA Olenhusen) aus und ist im Vergleich zum Gesamtvorhaben nur marginal. Der Schutzstreifen zwischen den Masten C025 und C028 wird lediglich um wenige Zentimeter verbreitert. Die geplante Ergänzung der Zuwegung zur KÜA Olenhusen betrifft bereits vorhandene Wirtschaftswege.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Datum der Entscheidung
18.11.2024