Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2015 für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel, Antragsteller Kriete Kaltrecycling GmbH, ist vom Oberverwaltungsge-richt Lüneburg mit Urteil vom 4.07.2017 für teilweise rechtswidrig und daher im Ganzen für nicht vollziehbar erklärt worden. Neben dem fehlenden Einvernehmen für die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser bemängelte das Gericht die fehlende Alternativenprüfung bei der Auswahl des Standortes. Um diese Verfahrensfehler im Rahmen eines Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahrens und ergänzenden Verfahrens heilen zu können, hat die Kriete Kaltrecycling GmbH nunmehr die Planunterlagen hinsichtlich der Ableitung von Oberflächenwasser überarbeitet, um eine Alternativenuntersuchung ergänzt und ein Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahren und ergänzendes Verfahren beantragt.

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Gewerbeaufsichtsämter
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Postfach 2860
21318 Lüneburg
Deutschland

E-Mail: poststelle@gaa-lg.niedersachsen.de
Telefon: 04131/15-1400
Fax: 04131/15-1401
URL: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

16.02.2022 - 15.03.2022

Weitere Unterlagen

Feststellung nach § 5 UVPG ( Feststellung nach § 5 UVPG.pdf )