Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH plant die Abteufung der Einpressbohrung Ringe H1 zur Druckunterstützung im Erdölfeld Ringe. Die vertikale Teufe liegt bei ca. 1.630 m. Für die Errichtung des Bohrplatzes werden neben der Fläche des bestehenden Sondenplatzes Adorf Z6 zusätzlich noch ca. 3.000 m² versiegelt. Diese werden nach Beendigung der Bohrphase wieder in den Ursprungszustand zurück gebaut.

Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Ringe im Landkreis Grafschaft Betheim.

Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500.000 Kubikmetern Erdgas, eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt.

Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.

Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden.

Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

28.06.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe ( L1.4-L67007-03-08_02-2022-0010-Bekanntgabe.pdf )
Prüfvermerk ( L1.4-L67007-03-08_02-2022-0010-Prüfvermerk.pdf )