Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die vorliegende Planung umfasst die technische Sicherung des bisher nicht technisch gesicherten höhengleichen Bahnübergangs auf der eingleisigen Strecke durch eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken. Für Fußgänger und Radfahrer ist zusätzlich eine akustische Warneinrichtung mit Lautstärkenabsenkung vorgesehen.
Im Bereich des Bahnübergangs verläuft parallel zur Bahnstrecke die Bundesstraße B 71/74. Zwischen Straße und Gleis befindet sich ein parallel zur Bundesstraße verlaufender Radweg. In Höhe der Einmündung zur Bahnhofstraße ist an der Bundesstraße eine Busbucht (Haltestelle „Barcheler Bahnhof“) angelegt. Um ausreichend Raum für die Anordnung der signaltechnischen Einrichtungen am Bahnübergang zu erreichen, ist es erforderlich den vorhandenen Radweg im Bereich des Bahnübergangs vom Gleis abzurücken. Da der verbleibende Abstand zwischen Bundesstraße und Radweg für den Verbleib der Busbucht nicht mehr ausreicht, wird eine Verlegung der Haltestelle erforderlich, die in Form einer Zusammenfassung mit der ca. 390 m ent-fernten Bushaltestelle „Barcheler Bahnhofstraße“ erfolgen soll.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99

Datum der Entscheidung

17.10.2019