Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst die Herstellung einer Zwischenwendeanlage im Stadtteil Gliesmarode in der Stadt Braunschweig. Die neue Stadtbahn-Wendeanlage wird in den Knotenpunkt Berliner Straße/ Querumer Straße integriert. Östlich des Knotenpunktes Berliner Straße/Querumer Straße/An der Wabe schwenkt das Wendegleis aus dem bestehenden stadtauswärtigen Gleis in nördliche Richtung und führt in einem engen Gleisbogen durch die vorhandene Grünanlage bis zur Querumer Straße, wo es dann über den Geradeaus- und Linksabbiegefahrstreifen und einen anschließenden Rechtsbogen vor der Haltestelle Querumer Straße in das bestehende stadteinwärtige Gleis einbindet. Für die Errichtung der Wendenanlage Gliesmarode ist neben der Anpassung der Haltestelle Querumer Straße auch die Anpassung des Straßenraums der Querumer Straße erforderlich. Die stadtauswärtige Fahrbahn der Querumer Straße wird unter Aufhebung des Mittelstreifens nach Westen verschoben und um einen Fahrstreifen reduziert. Die im Planbereich befindlichen Rad- und Gehwege werden im Rahmen der Errichtung verlegt bzw. angepasst. Die Einmündung der Paul-Jonas-Meier-Straße wird an den neuen Fahrbahnrand entsprechend angeschlossen. Weitere Anpassungen werden für die Querungsmöglichkeiten im Knotenpunkt Berliner Straße/Querumer Straße/An der Wabe für Fußgänger und Radfahrer vorgenommen.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

01.08.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

240801 Bekanntgabe d. Feststellung (§5 Abs. 2 UVPG)_Wendeanlage Gliesmarode.docx ( 240801 Bekanntgabe d. Feststellung (§5 Abs. 2 UVPG)_Wendeanlage Gliesmarode.docx.pdf )