Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die vorliegende Planung des bisher durch eine Blinklichtanlage technisch gesicherten höhengleichen Bahnübergangs auf der eingleisigen Strecke umfasst zur Erhöhung der Sicherheit den Neubau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken für die Fahrbahn und Schranken für den parallel verlaufenden Geh-/Radweg. Für Fußgänger und Radfahrer ist zusätzlich eine akustische Warneinrichtung mit Lautstärkenabsenkung vorgesehen. Der parallel zur Landesstraße geführte Geh-/Radweg kreuzt das Gleis in einem relativ spitzen Winkel (ca. 45°), so dass aufgrund der vorhandenen Gleistragplatten eine relativ breite Spurrille besteht. Zur Vermeidung des Abrutschens von Fahrradreifen in die Spurrillen wird im Zuge der Maßnahme der Geh-/Radweg so verschwenkt, dass ein annähend rechtwinkliger Kreuzungswinkel entsteht. Zur eindeutigen Führung der Verkehrsteilnehmer werden im IV. Quadranten zusätzlich Zaunelemente angebracht. Gleichzeitig wird im IV. Quadranten die vorhandene bituminöse Befestigung zurückgebaut, um zu verhindern, dass Radfahrer kurz vor dem Bahnübergang auf die Fahrbahn wechseln. Die im III. Quadranten im Gefahrenbereich des Bahnübergangs in die Landesstraße einmündende Feldzufahrt wird im Zuge der Maßnahme an die nordöstliche Grenzen des betroffenen Flurstücks verschoben. Die im II. Quadranten einmündende Feldzufahrt wird ebenfalls um ca. 6 m in nordöstliche Richtung verschoben. Die Aufstellung des Schalthauses erfolgt im III. Quadranten innerhalb der Straßenparzelle.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
14.10.2020
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.06.2020 - 02.07.2020