Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bauleitplanung:
Die Gemeinde Ovelgönne hat mit ihrer 25. Änderung des Flächennutzungsplanes eine bauleitplanerische Grundlage für die Erweiterung des Bestandsparks „Windpark Oldenbrokerfeld“ geschaffen. Die Antragsstellerin beabsichtigt im Bereich der im Flächennutzungsplan mit Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ bereits ausgewiesenen Sonderbaufläche (südwestlich des Bestandsparks gelegen) eine weitere Windenergieanlage (WEA 8) zu errichten.

Windenergieanlage:
Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 3,3/3,45 MW, einen Rotordurchmesser von 112 m, eine Nabenhöhe von 142,5 m und eine Gesamthöhe von 198,5 m auf. Die vorgesehene Bauwerkshöhe erfordert standardmäßig eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, hier besteht die Möglichkeit auf Antrag bei der DFS eine bedarfsgerechte Befeuerung zu betreiben. Die Windenergieanlage wird entsprechend der hier eingereichten Unterlagen betrieben. Betriebseinschränkungen, die sich aufgrund der hier eingereichten Unterlagen und Gutachten ergeben, können über die Programmierung der Anlagensteuerung umgesetzt werden.

Der antragsgegenständliche Windenergieanlagenstandort liegt auf nachfolgend benanntem Flurstück:
WEA-Nr. 8
Koordinaten UTM (ETRS98)
Gemarkung: Oldenbrok, Flur 4, Flurstück 57
Rechtswert: 32.457.422
Hochwert: 5.902.366

Fundamentbau:
Für die Gründung der Windenergieanlage wurde aufgrund eines Bodengutachtens eine statische Berechnung mit allen erforderlichen Ausführungsplänen erstellt. Aufgrund der vor Ort festgestellten Bodenverhältnisse ist das Fundament mit einer Einbindetiefe von 1,0 m unter GOK geplant. Die Anlage erhöht sich somit gegenüber der Standardgründung der Firma Vestas um 2,50 m. Für das Fundament werden zunächst Betonpfähle mit einer Länge von bis zu 19,0 m in den Untergrund eingebaut. Nachdem die Pfähle erstellt sind wird die Baugrube ausgehoben und eine stabilisierende Schicht aus Natursteinschotter eingebaut. Auf dem Schotter wird dann eine Betonsohle zur Aufnahme des Frischbetondrucks erstellt. Auf dieser Betonsohle werden dann alle erforderlichen Arbeiten zur Herstellung des Fundamentes ausgeführt. Nach der Herstellung des Fundamentes wird dieses mit Aushubboden bis zur Oberkante des Turmflansches in einer Böschungsneigung von 1:5 angefüllt. Für die Erdarbeiten ist diesem Antrag ein Aufgabenheft zur Bodenkundlichen Baubegleitung beigefügt. Die Arbeiten werden entsprechend diesem Aufgabenheft ausgeführt.

Erschließung (Wegebau):
Zum Erreichen der Windenergieanlage soll - um die Eingriffe in die Landschaft möglichst gering zu halten und zudem eine Beantragung weiterer Abfahrten von der Bundesstraße B212 zu vermeiden - die für den Bestandspark bereits bestehende Zuwegung (abgehend von der B212 gegenüber der Hofzufahrt Linebroker Str. 13/15) genutzt werden. Ausgehend von der bestehenden Zuwegung wird die zur Errichtung vorgesehene Windenergieanlage erschlossen. Alle Wege zur Erschließung werden in einer Breite von ca. 4,50 m und mit einem Kurvenradius von 50,0 m ausgebaut und - wo erforderlich - bestehende Wege entsprechend ausgebessert bzw. Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit bestehender Wege ergriffen.
Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Anlage einer Kranstellfläche sowie weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei – wie der Wegebau – jedoch in einer verstärkten mit Geogittern bewehrten Schottertragschicht hergestellt. Die bewehrte Schottertragschicht ist so bemessen, dass die auftretenden Kranlasten auf den Baugrund übertragen werden. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneter Metallplatten und wird nach der Errichtung der Windenergieanlage wieder zurückgebaut. Hierdurch wird bewirkt, dass die versiegelten Flächen sich auf ein Minimum beschränken.

Netzanschluss und parkinterne Kabelbaumaßnahmen:
Der Anschluss an das öffentliche Verteilnetz erfolgt am Umspannwerk in Brake. Hierzu wurden bereits für die in Betrieb befindlichen Anlagen eine Mittelspannungsanlage von der Übergabestattion im Windpark bis zum Umspannwerk in Brake aufgebaut. Ebenfalls auf Mittelspannungsebene wird die Windenergieanlage an die Übergabestation im Windpark angebunden. Parallel zum Mittelspannungsnetz sind Datenleitungen (z. B. LWL) für die Regelung der Windenergieanlagen verlegt. Für die hier beantragte Windenergieanlage wird eine entsprechende Datenleitung parallel zum Mittelspannungskabel zwischen der Übergabestation und der Windenergieanlage verlegt. Die Verlegung der Mittelspannungskabel erfolgt entsprechend der maßgeblichen Vorschriften (u. a. VDE-Richtlinien). Alle in Anspruch genommenen Flächen sind privatrechtlich gesichert.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Wesermarsch, Niedersachsen
Untere Immissionsschutzbehörde

Poggenburger Straße 15
26919 Brake
Deutschland

E-Mail: uib@wesermarsch.de
Telefon: 04401 927-349
Fax: 04401 927-373

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

28.02.2019

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

12.09.2018 - 12.09.2018

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

18.06.2018 - 18.07.2018