Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Alterric IPP GmbH, Dreekamp 5, 26605 Aurich, hat beim Landkreis Osterholz eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-138 EP 3 E2 mit einer Nennleistung von 4.200 kW, einer Nabenhöhe von 131 m, einem Rotordurchmesser von 138 m und einer Gesamthöhe von 200 m beantragt. Das Vorhaben umfasst daneben Zuwegungs-, Kranaufstellflächen. Der Standort der Anlage liegt im Außenbereich auf dem Flurstück 11, Flur 1 der Gemarkung Hellingst, in der Gemeinde Holste. Der Vorhabenträger hat die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt (§ 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG). Somit ist statt eines vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchzuführen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1a i. V. m. Nr. 1.6.1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über geneh- migungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV)). Ein eventuelle Vorprüfung entfällt. Ein UVP-Bericht liegt vor.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Bauordnungsamt

Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Deutschland

E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-osterholz.de
Telefon: 04791 930-3100
Fax: 04791 930-1099
URL: https://www.landkreis-osterholz.de/

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

28.07.2022

Auslegungsinformationen

Öffentliche Bekanntmachung BImSchG-Genehmigung WP Holste ( Öffentliche Bekanntmachung BImSchG-Genehmigung WP Holste.pdf )

Entscheidung

BImSchG-Genehmigung WP Holste (63-2692-19) ( BImSchG-Genehmigung WP Holste (63-2692-19).pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

07.03.2022 - 06.04.2022