Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die 110-kV-Freileitung Abzweig Oldendorf (LH-14-1226) kreuzt zwischen den Masten 20 und 21 den Fluss „Oste“ als Gewässer I. Ordnung. Bedingt durch den Ausbau bzw. Neubau des Ostedeiches im Bereich Ostendorf – Gräpel (Planfeststellungsbeschluss vom 27.12.2022) ist es zwingend erforderlich im Vorfeld des Deichbauvorhabens den Mast 20 nach Westen zu verschieben. Die Vorhabenträgerin hat dahingehend die Verschiebung des Mastes 20 entlang der Trassenachse um ca. 25 m in Richtung des Mastes 19 über einen Ersatzneubau (Mast 20N) beantragt. Im Zuge dessen wird ein Seiltausch im Abspannbereich (Masten 16N – 22) notwendig und der Mast 20 zurück gebaut. Die beantragte Planänderung liegt im Bereich der Gemeinde Estorf im Landkreis Stade sowie in der Stadt Bremervörde im Landkreis Rotenburg (Wümme) und umfasst im Wesentlichen den Ersatzneubau von Mast 20N, den Rückbau von Mast 20 und den Seiltausch im Abspannbereich von Mast 16N bis Mast 22. Der Neubaumast 20N wird als Einebenenmast in Stahlgitterbauweise ausgeführt. Im Gegensatz zum Bestandsmast werden die Lichtwellenleitererdseile beim Neubaumast auf zwei zusätzlichen Erdseilspitzen geführt. Für den Neubau wird ein Mast vom Masttyp T3 aus der Gestängereihe A-2-E-2006.1 verwendet und eine Höhe von 45,85 m über EOK aufweisen. Die Mastgründung erfolgt auf Grund der gegebenen Baugrundverhältnisse als Pfahlgründung. Dabei wird je Mastecke ein Pfahlkörper bis in tragende Bodenschichten eingebracht. Dies kann als Rammgründung erfolgen, wobei mittels einer Dieselramme ein Rohr (Durchmesser ca. 20 bis 40 cm) in den Boden gerammt wird. Das Erdaustrittsmaß des Masts (Kantenlänge des Mastquadrates) beträgt ca. 6,5 m x 6,5 m. Mit den Betonkappen (Durchmesser je Kappe ca. 0,8 m) an den jeweiligen Masteckstielen erhöht sich das Maß auf ca. 7,3 m x 7,3 m. Die Phasen der 110-kV-Freileitung bestehen aus Stahl-Aluminium-Verbundseilen vom Typ AL/ST 230/30. Die Leiterseile sind als Einfachseil ausgeführt und werden in dieser Ausführung auch nach dem Seiltausch verbleiben. Das bestehende Erdseil ist derzeit ein Kupferkabel vom Typ AY/AW 116/33A und soll durch ein Stahl-Aluminium-Verbundseil vom Typ AL/ST 51/30 gleichem Querschnitt ersetzt werden. Bedingt durch die Änderung der Masthöhe von Mast 20N ist auch ein Austausch der Beseilung in dem betreffenden Abspannabschnitt erforderlich. Dieser definiert sich aus einem Leitungsabschnitt zwischen zwei Winkelabspannmasten, in diesem Fall den Masten 16N und 22. Dieser Leitungsabschnitt hat eine Länge von 1,9 km. Die Querschnitte der Leiter- sowie der Erdseile werden dabei beibehalten. Zudem werden keine Änderungen an der Höhe, Ausgestaltung oder Bauweise der nur durch den Seiltausch betroffenen Maststandorte Nr. 16N, 17, 18, 19, 21 und 22 vorgenommen. Zur Umsetzung der Seilarbeiten an den Masten 16N bis 19, sowie 21 bis 22 werden an den Masten Arbeitsflächen von jeweils 150 m² benötigt. An den Abspannmasten 16N und 22 werden jeweils in Verlängerung der Leitungsachse zusätzlich Seilzugflächen für Seiltrommeln und -Winden erforderlich. Der Ersatzneubau des Masts 20N hat geringfügige Auswirkungen auf den bestehenden Schutzstreifen. Im Spannfeld zwischen den Masten 19 und 20N wird sich der Leitungsschutzstreifen durch den Umbau um ca. 129 m² verringern. Der Leitungsschutzstreifen im Spannfeld der Masten 20N und 21 wird sich durch das Vorhaben um ca. 868 m² vergrößern. Durch den geplanten Seiltausch ergibt sich keine Änderung des Leitungsschutzstreifens. Nachdem der Neubaumast 20N errichtet und die Seile übernommen wurden, wird der Bestandsmast 20 demontiert. Das Mastfundament von Mast 20 wird bis in eine Tiefe von 1,5 m unter Geländeoberkante abgebrochen. Für den Ersatzneubau von Mast 20N, sowie den Rückbau von Mast 20 bedarf es einer Arbeitsfläche von ca. 3.192 m². Die temporären Arbeitsflächen befinden sich überwiegend im Bereich des Schutzstreifens, sodass lediglich teilweise zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen werden. Die Zuwegungen erfolgen zum Teil über das klassifizierte Straßennetz, Privatwege und Ackerflächen.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

09.07.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

240709 Feststellung § 5 II UVPG ( 240709 Feststellung § 5 II UVPG.pdf )