Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Regionaler Geschäftsbereich Aurich, beabsichtigt die Verrohrung eines Gewässers auf einer Länge von rund 30 m zum Zwecke der Straßenentwässerung auf dem Grundstück in der Gemeinde Uplengen, Gemarkung Hollen, Flur 17, Flurstück 68/1, im Einmündungsbereich der Kreisstraße 14. Hierzu hat Sie einen Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Leer eingereicht. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ist es aufgrund den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich, festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Leer, Niedersachsen

Bergmannstraße 37
26789 Leer
Deutschland

E-Mail: info@lkleer.de
Telefon: 0491 926-0
Fax: 0491 926-1388
URL: https://www.landkreis-leer.de/

Datum der Entscheidung

27.10.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung vom 27.10.2020 ( Bekanntmachung vom 27.10.2020.pdf )