Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Stade, Harsefelder Straße 2, 21680 Stade beziehungsweise inzwischen Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Stade, Gründelstraße 2 21682 Stade hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst die Verknüpfung der A 20 mit der A 26 durch das Autobahnkreuz Kehdingen. Das Autobahnkreuz wird als vierarmiger Knotenpunkt in Form eines vollständigen Kleeblatts ausgebildet. Der Anschluss an das nachgeordnete Straßennetz wird in Richtung B 495 über die K 27 und die K 12 sowie zur L 111 jeweils über einen Zubringer hergestellt. Der als A 26 geplante Teil beginnt westlich des Kreuzes Kehdingen, wird über die A 20 überführt und endet östlich am Planfeststellungsabschnitt 5a der A 26. Das Planfeststellungsverfahren für das Kreuz Kehdingen wurde im September 2017 eingeleitet. Die entsprechenden Planfeststellungsunterlagen lagen vom 18.09.2017 bis zum 17.10.2017 in den Rathäusern der Gemeinde Drochtersen sowie der Samtgemeinde Nordkehdingen zur Einsichtnahme aus. Einwendungsfrist war bis zum 28.11.2017. Der Erörterungstermin fand am 28.08.2019 sowie am 29.08.2019 statt. Im Ergebnis der durchgeführten Erörterung der vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen, zwischenzeitlicher Abstimmungen mit Betroffenen und Anliegern, erfolgter ergänzender Untersuchungen, aktueller Regelwerke sowie veränderter umweltfachlicher Anforderungen und eines durchgeführten Sicherheitsaudits ergab sich die Notwendigkeit zur teilweisen Überarbeitung der Planfeststellungsunterlage. Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 UVPG a.F. i.V.m. Nr. 14.3 „Bau einer Autobahn“ der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

11.01.2023 - 10.02.2023

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung Gemeinde Drochtersen Nr. 62_2022 ( 20221219 bekanntmachung_nr._62_2022.pdf )
Bekanntmachung Samtgemeinde Nordkehdingen ( 20221216 bekanntmachung SG Nordkehdingen.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Beiblatt zum Deckblattverfahren ( U0.2_Beiblatt_zum_Deckblattverfahren.pdf )
Planunterlagen zur 1. Deckblattänderung A20/A26 Kreuz Kehdingen ( PU A20_A26 Kreuz Kehdingen 1. Deckblattänderung.7z )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

27.08.2018 - 28.08.2018

Informationen zum Erörterungstermin

Bekanntmachung der Gemeinde Drochtersen ( Bekanntmachung Gemeinde Drochtersen 52_2018.pdf )
Bekanntmachung der Samtgemeinde Nordkehdingen ( Bekanntmachung SG Nordkehdingen.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

18.09.2017 - 17.10.2017

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung Gem. Drochtersen ( Bekmach_Drochtersen_ber_Rücklauf.docx )
Bekanntmachung SG Nordkehdingen ( Bekmach_Nordkehdingen_ber_Rücklauf.docx )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Inhaltsverzeichnis ( 2017-08-21_Entwurf Inhalt PFU A20 Kreuz Kehdingen.pdf )
Planunterlagen ( Planunterlagen.zip )