Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Autoverwertung Zeaiter, 31789 Hameln, Hamelner Str. 40, hat mit Schreiben vom 03.11.2020 die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 16, 19 BImSchG für die wesentliche Änderung einer Altautoverwertungsanlage am Standort in 31789 Hameln, Hamelner Str. 40 Gemarkung Afferde, Flur 1, Flurstück(e) 17/9, 18/4, beantragt. Gegenstand der wesentlichen Änderung ist: • Erweiterung der Durchsatzkapazität der bestehenden Anlage zur Behandlung von Altfahrzeugen auf 50 Altfahrzeuge pro Woche bzw. 2.600 Altfahrzeuge pro Jahr durch Errichtung und Betrieb einer neuen Demontagehalle • Erweiterung des Abfalllagers für Eisen- und Nichteisenmetallschrotte mit einer Gesamtlagerkapazität von max. 1.499 t

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Gewerbeaufsichtsämter
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

Goslarsche Str. 3
31134 Hildesheim
Deutschland

E-Mail: poststelle@gaa-hi.niedersachsen.de
Telefon: 05121/163-0
Fax: 05121/163-999
URL: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

02.12.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

HI 20-085 Bekanntmachung UVPG Autoverwertung Zeaiter Hameln ( HI 20-085 Bekanntmachung UVPG Autoverwertung Zeaiter Hameln.pdf )