Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH plant die Errichtung einer Hochtemperaturfackel im diskontinuierlichen Betrieb auf dem Betriebsplatz der Adorf Z17 und Adorf Z18. Dabei handelt es sich um eine Bodenfackel mit einer Aufbauhöhe von ca. 6,5 m. Mit dieser Fackelanlage sollen Pendelgase bei der Tankkraftwagen-Verladung sowie Prozessgase bei Wartungsarbeiten verbrannt werden.

Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Georgsdorf im Landkreis Grafschaft Bentheim.

Gemäß Nr. 8.1.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, ausgenommen über Notfackeln, die für den nicht bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen.

Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt.

Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.

Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden.

Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

26.09.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe ( L1.4-L67007-03-08_02-2022-0015-Bekanntgabe.pdf )
Prüfvermerk ( L1.4-L67007-03-08_02-2022-0015-Prüfvermerk.pdf )