Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Windenergie Koppelberg GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 02.11.2022 die Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 5 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) für eine geplante, aber noch nicht beantragte dritte WEA im Windpark Koppelberg beantragt. Beabsichtigt ist die Aufstellung einer Anlage vom Typ Vestas V 136 4.2 mit einer Nennleistung von 4,2 MW, einer Nabenhöhe von 166 m und einem Rotordurchmesser von 136 m.

Diesbezüglich wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 10 Abs. 3 und 4, § 11 Abs. 1 und 3 S. 1 Nr. 3 und Abs. 5 i. V. m. § 7 Abs. 2-7 UVPG durchgeführt in der festgestellt wird, ob besondere örtliche Gegebenheiten gem. den in Nummer 2.3 der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

Die Feststellung der UVP-Pflicht ergeht gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UVPG auf Antrag der Vorhabenträgerin vor Vorlage des Antrages auf Genehmigung der vorstehend genannten Anlage.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Hildesheim, Niedersachsen
208 - Umweltamt

Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Deutschland

E-Mail: Immissionsschutz@landkreishildesheim.de
Telefon: (0 51 21) 309 0
Fax: (0 51 21) 309 2000
URL: https://www.landkreishildesheim.de/

Datum der Entscheidung

24.02.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023.02.28. 3. WEA Kop. - Öffentliche Bekanntgabe der Feststellung ( 2023.02.28. 3. WEA Kop. - Öffentliche Bekanntgabe der Feststellung.pdf )