Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH plant die Förderung von Erdöl durch die geplante Produktionsbohrung Ringe 6 im Erdölfeld Ringe. Als Bohrbetriebsführer fungiert die Wintershall Dea GmbH. Die Teufe der Bohrung wird bei ca. 1.880 m liegen. Der bestehende Betriebsplatz Ringe wird dafür um ca. 3.640 m² erweitert. Nach Beendigung der Bau- und Bohrphase wird der Platz auf 1.200 m² zurückgebaut. Die Förderzeit soll ca. 25 Jahre betragen. Dabei wird von einer täglichen Fördermenge von ca. 100 Tonnen Erdöl ausgegangen.
Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Ringe im Landkreis Grafschaft Bentheim.
Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500.000 Kubikmetern Erdgas eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung in der bis zum 28.07.2017 geltenden Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), jetzt § 7 Abs. 1 UVPG in der seit dem 29.07.2017 geltenden Fassung, durchzuführen.
Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt.
Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.
Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

09.08.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Prüfvermerk Neptune Ringe ( Prüfvermerk Neptune Ringe.pdf )