Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau von drei Windenergieanlagen

07.02.2025

Nachträgliche Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zum Neubau von drei Windenergieanlagen

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

Heidelberg Materials AG (Steinbruch)

06.02.2025

Die Heidelberg Materials AG, Lohweg 34, 30559 Hannover beantragte gemäß § 16 Abs. 4 BImSchG die Genehmigung einer anzeigepflichtigen Änderung des Steinbruchs. Gegenstand der Änderung ist die Errichtung und der betrieb temporärer Photovoltaikanlagen auf einer Gesamtfläche von 22,25 ha.

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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