Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Sandgrube Glane (Firma Scheele Sand + Kies GmbH & Co. KG)

27.09.2024

Die Scheele Sand + Kies GmbH & Co. KG, Wildeshausen, beabsichtigt die Neuaufnahme eines Sandabbaus nordwestlich der Stadt Wildeshausen. Die vorgesehene Abbaufläche weist eine Größe von etwa 9,5 ha auf und liegt nördlich der Bundesautobahn 1 bei Aumühle. Es ist vorgesehen, den Sand im Trockenabbau-verfahren zu gewinnen und per Lkw über die Glaner Straße (K 242) abzutransportieren. Eine Aufbereitung oder Weiterverarbeitung des Materials vor Ort erfolgt nicht. Der Standort für den geplanten Sandabbau liegt nordwestlich der Kreisstadt Wildeshausen, nördlich der Bundesautobahn 1 bei Aumühle. Die Größe der Antragsfläche beträgt insgesamt etwa 9,5 ha. Zu Nachbarflurstücken und bestehenbleibenden Wegen wird ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 m eingehalten. Abzüglich des Sicherheitsstreifens ergibt sich eine Nettoabbaufläche von rd. 8,9 ha. Der Abbau erfolgt in 4 Abbauabschnitten. Die gewinnbaren Sande innerhalb der Abbaufläche betragen nach Abzug des Oberbodens und der nicht abbaubaren Rohböschungen rund 673.000 m³.

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Vereinfachte Flurbereinigung Langholt, Landkreis Leer

26.09.2024

Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Langholt, Landkreis Leer, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen: - Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege auf vorhandener Trasse, sowie die Anlage von Ausweichstellen - Anpflanzung von Laubgehölzen zur Biotopvernetzung - Umwandlung landwirtschaftlicher Nutzflächen in extensives Grünland, - Entwicklung naturnaher Laubwaldflächen in bestehenden Nadelholzbeständen bzw. Grünlandflächen - Anlage von Gewässerrandstreifen, einer Wallhecke und einer Obstwiese - Maßnahmen zur Gewässerrückhaltung

Flurbereinigung

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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