Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Emsländische Eisenbahn GmbH gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zur technischen Sicherung des Bahnübergangs BÜ Barßel „Westmarkstraße“ mit dem Einbau einer Lichtzeichenanlage mit Signalgebern in Bahn-km 51,700 der Strecke Sedelsberg – Westerstede-Ocholt, Strecke Sedelsberg - Ocholt im Zuge der „Westmarkstraße“ in Barßel, Landkreis Cloppenburg

02.12.2024

Das Vorhaben beinhaltet die technische Sicherung des Bahnübergangs (BÜ) in Bahn-km 51,700 der Strecke Sedelsberg – Westerstede-Ocholt, Strecke Sedelsberg - Ocholt in Barßel, Landkreis Cloppenburg durch den Bau einer Lichtzeichenanlage mit Signalgebern.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Antrag auf eine gehobene Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA

02.12.2024

Die Fa. Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA, Hauptstr. 2, 31860 Emmerthal hat für den Standort Lüneburg bei der Unteren Wasserbehörde der Hansestadt Lüneburg einen Antrag auf eine gehobene Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gestellt. Beantragt wird die Entnahme von 1,1 Mio. m³ Grundwasser im Jahr mit einer stufenweisen Reduzierung auf eine Entnahme von 550.000 m³ Grundwasser im Jahr bis 2029. Die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser von 1994 ist über eine Entnahmemenge von 1,1 Mio. m³ im Jahr erteilt und läuft zum 31.12.2024 aus. Aus diesem Grund ist vom Antragssteller zusätzlich ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gem. § 17 WHG eingereicht worden. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. Anlage 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) besteht nicht. Es ist gem. § 5 Abs. 1 UVPG ein Antrag auf Durchführung einer UVP gestellt worden.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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