Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Ufersicherung Padingbüttel, Gemeinde Wurster Nordseeküste, Landkreis Cuxhaven

10.02.2025

Der Deichverband (DV) Land Wursten hat die Planfeststellung für die Ufersicherung Padingbüttel gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Nieder-sächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Bei der Maßnahme handelt es sich um die Sicherung des letzten gänzlich ungeschützten Vorlandabschnitts entlang der Wurster Küste im Verbandsgebiet des DV Land Wursten. Die Maßnahme betrifft einen ca. 500 m breiten, unbefestigten Küstenstreifen zwischen Generalplan-Kilometer 461,8 und 462,3 (nach Kilometrierung des DV Land Wursten: km 14+550 bis 15+050), südlich der Ortschaft Dorum-Neufeld. In diesem Abschnitt wurde die voranschreiten-de Erosion während der regelmäßig stattfindenden Deichschauen wiederholt festgestellt und im Deichschauprotokoll dokumentiert. Aufgrund der fortschreitenden Abbrüche und der gegebenen Vorlandstruktur (alte Kleientnahmeflächen) hat die unmittelbare Sicherung der Vorland-kante zur Gewährleistung der Deichsicherheit oberste Priorität. Dementsprechend ist die Planung und Umsetzung des Neubaus einer effektiven und dauerhaften Ufersicherung (Deck-werk) erforderlich, die gleichzeitig den wertvollen ökologischen Zustand des Vorlandes im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ nicht verändert. Das Gesamtvorhaben besteht aus den nachfolgend genannten Bestandteilen: Deckwerk auf der Vorlandkante, Fußsicherung der Deckwerksböschung, Bauzeitlicher Kajedeich (Sturmflutsicherung auf ganzer Trasse), Rückwerk, Deckwerkanschlussbereiche Nord und Süd, Verwallung auf dem Deckwerk mit Speigatten, Anlagen im Deckwerk zur Beibehaltung der Be- und Entwässerung des Salzwiesenvorlandes, Schwellen (Abschnitte Süd und Nord) mit Gabionen-lahnungen, Durchlassbauwerk (Abschnitt Mitte), Anpassungen der Geländeoberfläche des Vorlandes an das Deckwerk, Anpassungen des Grabennetzes an das geänderte Entwässerungssystem im Vorland, „Mittlere Rinne“, Binnenseitige Abdämmung der Baugrube für das Durchlassbauwerk und Wasserhaltung, Zuwegung und Transportwege im Deichvorland, Lagerflächen für Bodenaushub und Baumaterialien, Verkehrswege ins Watt, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen von Vegetation und Fauna, erforderliche Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Gemeinde Wurster Nordseeküste aus. Zusätzlich wirkt es sich im Bereich der Stadt Cuxhaven im Stadtteil Berensch-Arensch im Ortsteil Arensch im Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme aus. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den untenstehenden Planunterlagen zu entnehmen. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 18.02.2025 bis 17.03.2025 (jeweils einschließlich) bei der Gemeinde Wurster Nordseeküste zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 VwVfG in Verbindung mit § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, spätestens bis zum 17.04.2025 (einschließlich) Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens (§ 18 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UVPG) und sonstige Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei • der Gemeinde Wurster Nordseeküste, Westerbüttel 13, 27639 Wurster Nordseeküste, • der Stadt Cuxhaven, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven oder • dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg, einreichen bzw. erheben. Äußerungen und Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Dasselbe gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechts-behelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG ein-zulegen. Der Text der ortsüblichen Bekanntmachung mit weiteren Informationen zur Auslegung sowie der Antrag mit den Planunterlagen können im o. g. Auslegungszeitraum gem. § 27a Abs. 1 VwVfG zusätzlich im Internet über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext kann ebenfalls auf der Internetseite des NLWKN unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen / Aktuelle Zulassungsverfahren“ eingesehen werden. Außerdem wird der Bekanntmachungstext zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde Wurster Nordseeküste unter www.gwnk.de und der Internetseite der Stadt Cuxhaven unter www.cuxhaven.de veröffentlicht.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls für die Erhöhung der Gasproduktion auf 3,2 Mio. Nm³/a durch Umstellung der Inputstoffe gem. § 246d BauGB in Neulehe

10.02.2025

Die G & K Energie GmbH & Co. KG, Aschendorfer Straße 8, 26909 Neulehe, beantragt für die bestehende Biogasanlage eine Erhöhung der Gasproduktion auf 3,2 Mio. Nm³/a durch Umstellung der Inputstoffe gem. § 246d BauGB ohne bauliche Änderungen. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Neulehe, Flur 5, Flurstück 25/3. Für dieses Vorhaben ist gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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