Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Verrohrung eines Gewässers III. Ordnung in Drochtersen-Dornbusch

22.06.2024

Mit Schreiben vom 08.07.2023 wurde die wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemarkung Drochtersen, Flur 12, Flurstück 104/1 nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 G zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der RL (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) beantragt. Die beantragte Maßnahme umfasst die Verrohrung eines Gewässers III. Ordnung in zwei Abschnitten mit einer Gesamtlänge von 39 m. Die Verrohrung verbessert die Verkehrssituation im Vorhabenbereich, da die Straße dort sehr schmal ist und kaum zwei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren können. Außerdem dient die Maßnahme der Sicherheit von spielenden Kindern.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Neubau eines Radweges entlang der K265 Landkreis Vechta, Bekanntgabe gem. § 5 UVPG

20.06.2024

Der Landkreis Vechta plant die Fahrbahnsanierung der K265 und den weiteren Ausbau des vorhandenen Radweges entlang der südlichen Seite der Kreisstraße 265 von Lohne (km 3,110) nach Aschen (km 4,380) bis zur Kreisgrenze Diepholz.

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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