Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Stadtwerke EVB Huntetal GmbH

07.12.2023

Mit Schreiben vom 09.11.2023 beantragte die Stadtwerke EVB Huntetal GmbH gemäß § 4 i.V.m. § 19 BImSchG die Errichtung und den Betrieb einer Biomassefeuerungsanlage.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

Revitalisierung der Großen Bremke - Petershütte im Oberlauf

07.12.2023

Zur ganzheitlichen Betrachtung aller Gewässer trat am 22. Dezember 2000 die EG Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Kraft. Neben der flächendeckenden Betrachtung von Flussgebieten beinhaltet das europäische Regelwerk die gesamte Gewässerökologie. Flüsse werden dabei als Lebensadern im Naturhaushalt verstanden, die eine zentrale Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt genauso wie für die Erlebniswelt des Menschen, für seine Nutzung am Gewässer und für seine eigene Lebenserhaltung haben. In der Vergangenheit wurden auf Grund der unterschiedlichen Nutzungen der Großen Bremke und der umliegenden Flächen verschiedene Verbauungen und Durchlässe bzw. Brücken angelegt. Hierbei wurde, wie üblich zu der Zeit, wenig Rücksicht auf Ansprüche der Lebewesen der Gewässerlandschaft genommen, so dass verschiedene morphologische Defizite im Verlauf der Großen Bremke vorhanden sind. Der ökomorphologische Zustand wird im Oberlauf und Mündungsbereich als naturnah eingestuft. Lediglich der ausgebaute Abschnitt in der Ortslage Petershütte wird deutlich geschädigt beschrieben (NLWK, 2003). Des Weiteren stellen die verschiede nen Brücken und Durchlässe punktuelle Wanderhindernisse dar. Die Große Bremke mündet in die Söse, die auf ganzer Länge vom Unterwasserbecken der Sösetalsperre bis zur Mündung in die Rhume als Laich- und Aufwuchsgewässer klassifiziert und die überregionale Wanderroute für die Fischfauna „Rhume-Leine-Weser“ angebunden ist. Auf Grund der besonderen Charakteristik der Söse mit ihrer Talsperre fehlt dem Gewässersystem jedoch ein angebundener Oberlauf. Die Große Bremke kann bei Beseitigung der Wanderhindernisse als Ersatz-Oberlauf fungieren und das gesamte Gewässersystem aufwerten. Seit 2017 gilt die Söse als prioritäres Gewässer. Zur Verbesserung der Fließgewässerentwicklung wird aktuell der Unterlauf ökologisch Durchgängig gestaltet, dafür werden z. B. Sohlabstürze in der Großen Bremke umgestaltet, Anliegerbrücken erneuert, begradigte Abschnitte renaturiert etc. Ziel der Maßnahme ist es, den Oberlauf der Großen Bremke zu revitalisieren und Wanderhindernisse zu beseitigen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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