Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung des SPNV auf der Strecke Neuenhaus - Coevorden

14.02.2025

Die vorliegende Planung umfasst die Reaktivierung des SPNV auf dem Streckenabschnitt Neuenhaus bis Coevorden, der derzeit ausschließlich dem Güterverkehr dient. Die Streckengeschwindigkeit beträgt 50 km/h mit einem Bremsweg von 400 m. Der Streckenabschnitt Bad Bentheim bis Neuenhaus wurde bereits für den SPNV reaktiviert und im Jahr 2019 freigegeben. Die bisher in Neuenhaus endenden Personenzüge sollen künftig bis Coevorden verkehren. Mit der Reaktivierung des Abschnitts von Neuenhaus bis Coevorden für den SPNV wird der Ausbau der Streckeninfrastruktur erforderlich. Um das Betriebskonzept umsetzen zu können, ist im bereits reaktivierten Streckenabschnitt Bad Bentheim bis Neuenhaus ein zusätzliches Kreuzungsgleis im Bereich Frenswegen erforderlich.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Umweltverträglichkeitsprüfung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung als Folge der Sandgewinnung in Surwold

14.02.2025

Die Emsländer Baustoffwerke GmbH & Co. KG, Rakener Straße 18, 49733 Haren (Ems), beantragt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. S. 2585) i. V. m. §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zur Herstellung eines Gewässers dritter Ordnung als Folge der Sandgewinnung in der Gemeinde Surwold. Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) i. V. m. Nr. 1 a der Anlage 1 zum NUVPG. Der dazu erforderliche Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht vom 05.07.2024) wurde vorgelegt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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