Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Erw. Kläranlage OFK

05.11.2024

Baumaßnahme/n Erweiterung einer Kläranlage- hier: Neubau eines Multifunktionsbeckens Oldenburger Fleischmehlfabrik, Friesoythe - Kampe

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Aus- und Umbau der Bundesstraße 51 (B 51) auf den Querschnitt 2 + 1 im Streckenabschnitt FS 7 Bassum - Fahrenhorst von Station 1995 im Abschnitt 580 bis Station 2623 im Abschnitt 620, Stadt Bassum, Landkreis Diepholz

04.11.2024

Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg/Weser, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 17 ff des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Landkreis Diepholz, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Um- und Ausbau der Bundesstraße 51 (B 51) mit einem dreistreifigen „2 + 1“ Querschnitt im Streckenabschnitt FS 7 Bassum - Fahrenhorst, Stadt Bassum, von Bau-Km 510 + 000 bis Bau-Km 515 + 470. Es sind jeweils zwei wechselnde Überholstreifen je Fahrtrichtung geplant. Ferner ergeben sich Auswirkungen auf die Landesstraße 340 (L 340) sowie das nachgeordnete Straßen- und Wegenetz. Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) durchzuführen. Der Plan lag in der Zeit vom 22.04.2021 bis 21.05.2021 bei der Stadt Bassum zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Nach den Erkenntnissen der Anhörung sowie aufgrund neuer umweltfachlicher Betrachtungen wurden die Planunterlagen überarbeitet und ergänzt. Es wurden zum einen geänderte Unterlagen zu den landschaftspflegerischen Maßnahmen sowie ein überarbeiteter landschaftspflegerischer Begleitplan und Artenschutzbeitrag und zum anderen ein Fachbeitrag zu den wasserrechtlichen Anforderungen der Planung vorgelegt. Die geänderten Unterlagen lagen in der Zeit vom 14.08.2023 bis 13.09.2023 bei der Stadt Bassum zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Nähere Informationen sind der Bekanntmachung des Erörterungstermins zu entnehmen.

Verkehrsvorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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