Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Gewässerausbau, hier Verlegung eines Straßenseitengrabens und zwei Verrhorhungen in Moordorf

19.02.2025

Landkreis Aurich, Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche, Gewerbestraße 61, 26624 Südbrookmerland hat die Plangenehmigung gemäß §§ 68 und 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 108 und 109 Niedersächsiches Wassergesetz (WHG) für den Gewässerausbau, hier Verlegung eines Straßenseitengrabens und 2 Verrohrungen in der Gemarkung Moordorf, Flur: 4, Flurstück: 181/27beantragt.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Neubau eines Radweges im Zuge der Kreisstraße 14 (K 14) zwischen der Bundesstraße 214 (B 214) und der Einmündung der Straße Mesloh in Maasen, Samtgemeinde Siedenburg, Landkreis Diepholz

18.02.2025

Der Landkreis Diepholz, Fachdienst Umwelt und Straße, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, plant den Neubau eines Radweges im Zuge der Kreisstraße 14 (K 14) zwischen der Bundesstraße 214 (B214) und der Einmündung Mesloh in Maasen in der Samtgemeinde Siedenburg im Landkreis Diepholz. Die Baustrecke hat eine Länge von ca. 540 Metern. Der Radweg ist auf der Ostseite der K 14, abgesetzt durch einen 1,75 Meter breiten Seitentrennstreifen, entlang der der Fahrbahn vorgesehen. In der Einmündung zur B 214 wird der Radverkehr auf einer Hochbordanlage geführt, die an der vorhandenen Bushaltestelle abschließt. Für eine Querung der B 214 wird parallel zur B 214 ein Radweg von ca. 20 Meter Länge hergestellt. Zur Entwässerung wird ein Regenwasserkanal DN 300-400 auf einer Länge von 320 Metern hergestellt. Hierzu wird der vorhandene Straßenseitengraben auf einer Länge von ca. 260 Metern verrohrt.

Verkehrsvorhaben

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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