Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Vereinfachte Flurbereinigung Settrup, Landkreis Osnabrück

10.10.2024

Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Settrup, Landkreis Osnabrück, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. U.a. sind folgende Maßnahmen / Verfahrensziele vorgesehen: Wegebau weitestgehend auf vorhandener Trasse, ökologische Maßnahmen am Reetbach, Umwandung von Ackerland in Extensivgrünland, Anlage einer Streuobstwiese sowie einer Feldhecke

Flurbereinigung
Negative Vorprüfungen

Dejanov-Gas GmbH - Erweiterung einer Biogasanlage

10.10.2024

Die Dejanov-Gas GmbH hat am 11.09.2024 die wesentliche Änderung nach § 16 Bundes-Im-missionsschutzgesetz (BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung beantragt. Die wesentliche Änderung umfasst die Erweiterung einer Biogasanlage: • Änderung der Inputstoffe gem. Verwertungskonzept • Erhöhung der Durchsatzkapazität auf 99t/d • Erhöhung der Produktionskapazität auf 6 Mio m³/a Biogas • Umnutzung der Gärrestelagers 1 zum Nachgärbehälter • Neubau eines Warmwasser-Pufferspeichers • Neubau einer Lagerfläche • Neubau von zwei Vorgruben mit Betondecke • Neubau von zwei Fermentern mit Tragluftdach und Feststoffbeschickung • Neubau eines Gärrestelagers mit Tragluftdach und Abtankplatz • Neubau eines Technik- und Pumpenraumes • Aufstellung von zwei Gasfackeln • Erweiterung der Verwallung für Havariefall.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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